Abbildungen in Schulbüchern
Was sagt das Gesetz bzw die Normen zu Abbildungen?
WCAG-Norm:
All non-text content that is presented to the user has a text alternative that serves the equivalent purpose!
Kontraste
…
Einleitungstext aus pädagogischer Sicht
Abbildungen spielen didaktisch in Schulbüchern eine sehr große Rolle. Der Satz „ein Bild sagt mehr als 1000 Worte“ spiegelt die große Bedeutung von Abbildungen in pädagogischen Kontexten wieder. Zwischen der digitalen Formatierung von Bildungsinhalten und „normalen Webseiten“ gibt es aus pädagogischer Sicht aber auch einen großen Unterschied bei den notwendigen Anforderungen an die Barrierefreiheit, die ggf. über die Anforderungen von BITV oder WCAG hinaus gehen.
Für das Lernen von Kindern und Jugendlichen sind Abbildungen von entscheidender Bedeutung. Immer da wo ein Text zu kompliziert ist, einen Sachverhalt zu erklären werden sehr gerne stattdessen Abbildungen eingesetzt.
Leider sind viele Abbildungen für Menschen mit Behinderungen im Bereich des Sehens nicht oder nur schlecht zugänglich. Nicht grundsätzlich aber insbesondere in der Form, wie sie häufig in Schulbüchern eingesetzt werden. Für blinde Menschen sind Abbildungen erst einmal nicht zugänglich und müssen laut WCAG beziehungsweise BITV durch Textalternativen ersetzt werden. Und da beißt sich die Katze in den Schwanz. Didaktisch ist es sinnvoll eine Abbildung statt einem Text zu verwenden. Bei blinden Schülerinnen und Schülern wird aus der Abbildung wieder ein alternativer Text gemacht, was das ursprüngliche Problem der Vermittlung natürlich nicht löst.
In der Didaktik zum Unterricht von blinden Schülerinnen und Schüler wird empfohlen, Abbildungen im wahrsten Sinne des Wortes begreifbar zu machen. Im Idealfall wird das Originalobjekt den Schülerinnen und Schülern in die Hand gegeben, so dass sie dieses mit den Händen erkunden können. Wenn das nicht möglich ist, werden vereinfachte Modelle des Objektes zur Verfügung gestellt. Dies kann ein dreidimensionales Objekt sein und wird mittlerweile sehr häufig als 3D-Druck Objekt zur Verfügung gestellt, in vielen Fällen ist aber auch eine zweidimensionale Abbildung ausreichend, bei der die Linien des dargestellten Objektes tastbar gemacht werden.
Bei Schülerinnen und Schülern mit Sehbehinderung ist es dagegen oft ausreichend, wenn die Abbildung bestimmte Kriterien berücksichtigt. So helfen beispielsweise eine gute Auflösung, eine Kontrasterhöhung, eine Erhöhung der Schriftgröße oder eine Verstärkung von Linien, damit die Grafik direkt besser zugänglich wird. Dazu gibt es auch Elemente in der WCAG. Manchmal ist sind diese Empfehlungen insbesondere in pädagogischen Kontexten aber auch nicht ausreichend. In solchen Fällen werden für Schülerinnen und Schüler mit Sehbehinderungen z.B. die Inhalte einer Grafik reduziert und auf zwei oder mehrere Grafiken aufgeteilt (zum Beispiel bei Landkarten, die viele verschiedene Informationen enthalten - siehe App Diercke-Atlas).
Vier große Themen:
Wie sollten Alternativtexte formuliert werden? (verweis auf ein bestehendes Papier?)
Welche technischen Anforderungen gibt es für zugängliche Abbildungen? (Pixelgrafiken, Vektorgrafiken)
Welche Anforderungen im Bezug auf zugängliche Abbildungen sind von den Verlagen einzufordern? (Was steht in den Normen?)
Wenn Anforderungen nicht von den Verlagen erfüllt werden können, wer übernimmt diese Aufgabe? Sind das die Medienzentren oder andere Stellen? Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen den Verlagen und diesen Stellen aus?
Zugängliche Abbildungen Schritt für Schritt
Um das Problem der Zugänglichkeit von Abbildungen zu lösen, gibt es eine Reihe von Schritten, die berücksichtigt werden sollten.
Die beste Möglichkeit ist es, wenn durch bestimmte Anpassungen der Grafik und durch einen Alternativtext, die Abbildung (auch im didaktischen Sinn) direkt zugänglich gemacht werden kann.
Falls Möglichkeit eins nicht oder nur teilweise realisiert werden kann, dann besteht die Möglichkeit, insbesondere in digitalen Werken optimierte Abbildungen zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Dies können zum Beispiel weitere Abbildungen sein - zusätzlich zum Original, die als kontrastoptimierte Abbildungen und/oder nachkolorierte Abbildungen für die bessere Unterscheidbarkeit von Elementen der Grafik hinzugefügt werden.
Wenn die beiden ersten Punkte nicht möglich sind, also vom Verlag selbst keine Möglichkeit besteht, die Abbildung vollständig zugänglich zu machen, dann bleibt nur die Möglichkeit, dass die Pädagogik des jeweiligen Landes/Schule diese Aufgabe übernehmen. Dazu werden Überlegungen angestellt, was die pädagogische Kernaussage der Abbildung ist und gestalten einer Abbildung so, dass sie diesen Kern wiedergibt und gleichzeitig für die Zielgruppe wahrnehmbar ist. Diese Aufgabe erfordert sehr viele Ressourcen, ist aber auf der anderen Seite im Sinn einer Chancengleichheit auch für Menschen mit Behinderungen im schulischen Kontext unverzichtbar. Aktuell wird diese Aufgabe bei gedruckten Bücher von den Medienzentren der Länder und den Pädagogen vor Ort übernommen. Mit den digitalen Entwicklungen rund um die Schulbücher ergeben sich allerdings Chancen, die helfen mit den vorhandenen Ressourcen besser umzugehen. So ist es ökonomisch sinnvoll, wenn die Abbildungen im Sinne des Universal Designs zumindest „anschlussfähig“ vom Verlag zur Verfügung gestellt werden. Anschlussfähig meint, dass das Format der Grafik so gewählt ist, dass die Elemente der Abbildung im nachhinein gut manipulierbar sind. So ist es zum Beispiel bei SVG Grafiken möglich die Strichstärke zu erhöhen oder eine verlustfreie Vergrößerung zu erstellen oder Farben in der Grafik abzuändern oder den Text zu verändern oder Teile zu entfernen. Dieser Anschlussfähigkeit muss genau definiert werden und Vorschläge erarbeitet werden, so dass diese Aufgabe möglichst ressourcensparend erfolgen kann.
Weitere Themen:
Folgen für die Schulbuchzulassung:
Die Anforderungen für zugängliche Grafiken in pädagogischen Kontexten sind in den Normen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes nicht ausreichend, um eine Teilhabe zu sichern. Es sind also darüber hinaus Maßnahmen notwendig. Ob diese Maßnahmen über die Schulbuchzulassung eingefordert werden oder nachträglich von Stellen vorgenommen werden, die über die Kultusverwaltungen finanziert werden ist zu diskutieren.
Ort der Zurverfügungstellung:
Wie werden die Bücher inkl. der Anpassungen für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt?
z.B. über eine personalisierte Anmeldung. Alternative wäre ein zweiter Ort, der von den Medienzentren bearbeitet werden können.
Zielgruppe:
Da solche Materialien nicht nur für Schülerinnen und Schüler im FS Sehen hilfreich sein können, ist die Frage, ob sie nicht auch allen zur Verfügung gestellt werden können und z.B. über einen Downloadlink im digitalen Buch eingefügt werden können. (Z.B. 3D-Druck-Modelle auch für Schüler mit Lernschwierigkeiten)
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